ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – REITERHOF BARTEL
§ 1 Buchung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu Tages-Reiterferien, Reitstunden, Kursen, Kindergeburtstagen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Reiterhof Bartel zustande.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr für Tages-Reiterferien ist spätestens 8 Tage vor Beginn der jeweiligen Ferienwoche auf das angegebene Konto zu überweisen oder am ersten Veranstaltungstag vor Ort in bar zu entrichten.
§ 3 Stornierung und Rücktritt
Tages-Reiterferien
bis 12 Wochen vor Beginn: kostenfrei
danach: 70 % der Teilnahmegebühr
bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch: 100 % der Teilnahmegebühr
Reitstunden der Sommersaison
kostenfreie Abmeldung bis 10. Februar des jeweiligen Saisonjahres
danach: 50 % der Saison- bzw. Kursgebühr
ab 30 Tage vor Saisonbeginn, bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch: 100 % der vereinbarten Gebühr
Kindergeburtstage
bis 6 Wochen vor dem Termin: kostenfrei
danach: 50 % des vereinbarten Preises
bei Nichtantritt ohne Absage: 90 % des vereinbarten Preises
Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Bei Stellung einer geeigneten Ersatzperson entfallen die Stornokosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Reitkarten (Ausritte / Wintersaison)
Gebuchte Termine müssen mind. 24 Stunden vorher telefonisch oder in Textform abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Stunde berechnet bzw. von der Reitkarte abgezogen. Reitkarten sind personengebunden, nicht übertragbar und nicht auszahlbar. Sie verlieren 18 Monate nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
§ 5 Absagen durch den Reiterhof
Der Reiterhof Bartel kann Reitstunden, Kurse, Ferienangebote oder Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei Erkrankung von Trainern oder Schulpferden, zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Sicherheitsgründen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet oder nach Absprache auf einen Ersatztermin angerechnet. Bei Absagen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, extreme Wetterlagen oder behördliche Anordnungen) bemüht sich der Reiterhof um Ersatztermine oder Gutscheine. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.
§ 6 Unterrichtsfreie Zeiten
Während der offiziellen bayerischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Reitunterricht statt. Dies gilt auch für Zeiten, in denen die Durchführung von Reitunterricht aufgrund behördlicher Anordnungen untersagt wird. Diese Zeiten sind bei der Preisgestaltung berücksichtigt. Ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung einzelner Stunden besteht daher nicht.
§ 7 Haftung und Nutzung des Hofgeländes
Der Reiterhof Bartel verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Der Umgang mit Pferden sowie der Aufenthalt auf dem Hofgelände sind mit besonderen Risiken verbunden und erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Gefahr. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Reiterhof nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Reiterhof bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Reiterhof nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Nutzung von Freizeitgeräten und Hofanlagen (z. B. Trampolin, Pool, Bach, Wald- und Geländebereiche) erfolgt auf eigene Gefahr. Die gesetzliche Aufsichtspflicht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bleibt unberührt. Das Besteigen von Maschinen, Dachböden, Stroh-, Heu- oder Holzlagern sowie das Spielen mit Feuer sind auf dem gesamten Hofgelände untersagt.
§ 8 Tierhalterhaftung
Der Reitgast nimmt zur Kenntnis, dass der Umgang mit Pferden trotz sorgfältiger Betreuung mit besonderen Risiken verbunden ist. Soweit gesetzlich zulässig und Versicherungsleistungen nicht entgegenstehen, werden Ansprüche im Zusammenhang mit typischen Tiergefahren auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.
§ 9 Ausrüstungspflicht
Beim Reiten und beim aktiven Umgang mit Pferden sind eine geeignete Reitkappe (mindestens ein passender Fahrradhelm) sowie festes Schuhwerk (z. B. Reit- oder Gummistiefel) verpflichtend. Bei unzureichender Ausrüstung kann der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Fundsachen
Zurückgelassene Gegenstände werden nicht nachgesendet. Nicht abgeholte Gegenstände werden einen Monat aufbewahrt und anschließend entsorgt oder gemeinnützigen Einrichtungen überlassen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – FERIENHOF BARTEL
§ 1 Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung von Ferienwohnungen erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Ferienhofes Bartel zustande.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig.
Die Restzahlung muss spätestens 8 Wochen vor Anreise auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
Bei Buchungen weniger als 8 Wochen vor Anreise ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
§ 3 Stornierung und Rücktritt des Gastes
Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Bei einer Stornierung nach Buchungsbestätigung oder bei Nichtanreise bleibt der Anspruch des Ferienhofes auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Da keine Verpflegungsleistungen angeboten werden, werden pauschal 10 % des Buchungspreises als ersparte Aufwendungen angerechnet. Der Gast schuldet daher grundsätzlich 90 % des vereinbarten Gesamtpreises. Der Ferienhof ist verpflichtet, die Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Einnahmen aus einer Weitervermietung werden auf den Anspruch angerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann die Unterkunft aufgrund eines behördlich angeordneten Beherbergungsverbots für den gebuchten Zeitraum rechtlich nicht genutzt werden, entstehen dem Gast keine Stornokosten. Allgemeine Risiken (wie z.B. eine Erkrankung des Gastes) fallen in den Risikobereich des Gastes. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnungen stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag sind die Wohnungen bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
§ 5 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist in sämtlichen Ferienwohnungen, Erdhausapartments und im Filmschiff Erbse nicht gestattet.
§ 6 Rauchverbot
Alle Unterkünfte des Ferienhofes Bartel sind Nichtraucher-Unterkünfte. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot oder erheblicher Rauchbelastung wird eine Sonderreinigungs- und Aufwandsgebühr in Höhe von 500,00 € berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entstehen darüber hinaus weitere nachweisbare Schäden, insbesondere durch notwendige zusätzliche Reinigungsmaßnahmen, den Austausch von Einrichtungsgegenständen oder Textilien (z. B. Vorhänge, Polster), sowie durch eine notwendige Sperrung der Unterkunft oder den Ausfall nachfolgender Buchungen aufgrund der Rauchbelastung, können diese zusätzlich geltend gemacht werden
§ 7 Übergabe der Unterkunft
Die Unterkunft ist besenrein zu hinterlassen. Vor der Abreise sind Müll zu entsorgen, die Spülmaschine zu leeren sowie benutzte Küchengeräte und der Backofen in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand zu hinterlassen., sowie alle Böden zu fegen. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, kann der zusätzliche Reinigungsaufwand sowie ein hierdurch verursachter Mietausfall gesondert berechnet werden.
§ 8 Haftung und Nutzung des Hofgeländes
Der Ferienhof Bartel verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird empfohlen. Die Nutzung des Hofgeländes, der Spiel- und Freizeitanlagen sowie der Natur- und Geländebereiche (z. B. Trampolin, Pool, Bach, Wald oder Spielbereiche) erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Ferienhof nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Ferienhof bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Ferienhof nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Das Besteigen von landwirtschaftlichen Maschinen, Dachböden, Stroh-, Heu- oder Holzlagern sowie das Spielen mit Feuer sind auf dem gesamten Hofgelände untersagt. Die gesetzliche Aufsichtspflicht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bleibt unberührt.
§ 9 Reitbetrieb und Haftungsbegrenzung / Tierhalterhaftung
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt. Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit Schäden durch ein Pferd verursacht werden (typische Tiergefahr nach § 833 BGB) und nicht unter Absatz 1 fallen, verzichtet der Gast im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf Ansprüche gegen den Eigentümer aus Tierhalterhaftung, sofern und soweit diese Schäden nicht durch die für das jeweilige Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt und tatsächlich reguliert werden. Der Gast stellt den Eigentümer im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei (insbesondere von Regressansprüchen der eigenen Kranken-, Unfall- oder Sozialversicherung), soweit diese nicht durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Eigentümers abgedeckt und reguliert werden. Diese Freistellung gilt nicht, soweit der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Gehilfen verursacht wurde.
In den bayerischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Reitunterricht statt.
§ 10 Fundsachen
Vergessene Gegenstände werden nicht automatisch nachgesendet.
Auf Wunsch erfolgt eine Zusendung gegen Erstattung der Versand- und Verpackungskosten.
Nicht abgeholte Gegenstände werden einen Monat aufbewahrt und anschließend entsorgt oder gemeinnützigen Einrichtungen überlassen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

